A. Sicherzustellen,
dass jede zukünftige Reform der Europäischen Verfassung
durch trans-europäisches Referendum ratifiziert wird, bei doppelter
einfacher Mehrheit der Bürger und der Mitgliedstaaten (d.h.,
dass ein Änderungsvorschlag mehr als 50 Prozent der abgegebenen
Stimmen in der EU und in mindestens der Hälfte der Mitgliedstaaten
erhalten muss)
B. Sicherzustellen,
dass - aus den selben demokratischen Gründen - die zukünftigen
Erweiterungen der EU dem selben Ratifizierungsmodus eines trans-europäischen
Referendums mit doppelter einfacher Mehrheit von Bürgern und
Mitgliedstaaten unterliegen. Dieses Verfahren soll auf alle Erweiterung
nach der Erweiterung um Rumänien, Bulgarien und Kroatien angewandt
werden.
C.
Sicherzustellen, dass jede zulässige Bürgerpetition (wie
im aktuellen Verfassungsentwurf vorgesehen) automatisch in einen Kommissionsgesetzgebungsvorschlag
an den Ministerrat und das Europäische Parlament umgewandelt
wird. Es geht darum, die derzeitige Möglichkeit für
die Kommission abzuschaffen, einen Petitionsinhalt auch dann abzulehnen,
wenn die erforderlichen Zulässigkeitskriterien - Zahl der Unterzeichner
aus Mindestzahl an Mitgliedstaaten - erfüllt sind.
D. Umgehend
die juristische Immunität, die Beamte der europäischen Institutionen
genießen, abzuschaffen und diese dem Gesetz des Mitgliedstaates
zu unterwerfen, in dem ihre Anstellungsbehörde angesiedelt ist,
um so die Gleichheit aller Menschen in Europa vor dem Gesetz sicherzustellen.